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ArbG Cottbus, 13.05.2009 - 2 Ca 1863/08 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ArbG Cottbus
§ 1 KSchG
Verhaltensbedingte Kündigung einer Mitarbeiterin im öffentlichen Dienst; verhaltensbedingte Kündigung einer Mitarbeiterin im öffentlichen Dienst - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus ArbG Cottbus, 13.05.2009 - 2 Ca 1863/08
Als Erstes muss ein vertragswidriges schuldhaftes Verhalten des Arbeitnehmers vorliegen, das zu konkreten Störungen des Arbeitsverhältnisses führt, vergleiche BAG vom 12.Januar 2006 2 AZR 21/05, Juris, vergleiche auch Ascheid/Preis/Schmidt Dörner, 2. Auflage, Kündigungsrecht zu § 1 KSchG Rn 275. Es genügt auch fahrlässige Pflichtwidrigkeit.Sozial gerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie bei verständiger Würdigung in Abwägung der Interessen der Vertragsparteien billigenswert und angemessen erscheint, vergleiche BAG vom 22.7.1982, AP KSchG 1969 zu § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5; BAG vom 12.1.2006 2 AZR 21/05, Juris, BAG vom 24.6.2004 2 AZR 63/03 Juris.
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im …
Auszug aus ArbG Cottbus, 13.05.2009 - 2 Ca 1863/08
Sozial gerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie bei verständiger Würdigung in Abwägung der Interessen der Vertragsparteien billigenswert und angemessen erscheint, vergleiche BAG vom 22.7.1982, AP KSchG 1969 zu § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5; BAG vom 12.1.2006 2 AZR 21/05, Juris, BAG vom 24.6.2004 2 AZR 63/03 Juris.